Hinweisgebersystem (Whistle Blowing) NEU

Details der Meldung

MarienHinweisgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Vorfälle zu berichten, die dem Hinweisgeberschutzgesetz (HGS) oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) unterliegen. 

Bitte wählen Sie zunächst aus, ob es sich um eine Meldung gemäß HGS oder LKSG handelt.

Hinweisgeberschutzgesetz

Unter das HGS fallen z. B. Verstöße z. B. aus den Bereichen Korruption, Diskriminierung, Umweltschutz oder Arbeitssicherheit sein. Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit (z. B. Mitarbeiter, Lieferanten) oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit (z. B. Bewerber) erlangt haben. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie als Melder sind vor negativen Konsequenzen geschützt, soweit der Vorfall dem Schutzbereich des Gesetzes unterliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine hinweisgebende Person strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und auch zur Wiedergutmachung eines Schadens verpflichtet werden kann, wenn sie wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Hinweis: Gemäß HinSchG können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz wenden (Link).

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unter das LKSG fallen z. B. die Missachtung des Arbeitsschutzes, das Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung oder Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigungen. Jede Person darf eine Meldung abgeben. Weitere Informationen zum LKSG finden Sie hier (Link zum LKSG).


Sie geben uns mit Ihrer Meldung wichtige Hinweise, um Schäden für die Marien Gesellschaft, seine Mitarbeiter und die von den Einrichtungen der Gesellschaft versorgten Patienten, Bewohnern und Gästen abzuwenden

Die Meldung wird durch die interne Meldestelle der Marien Gesellschaft (Compliance-Beauftragte) bearbeitet. Sie können mit Hilfe Ihrer TAN und Meldungsnummer den aktuellen Bearbeitungsstand im Meldeportal einsehen und auf Rückfragen der Marien Gesellschaft reagieren. Achtung: Bitte notieren Sie sich die TAN und die Meldungsnummer sorgfältig.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Für die Entgegennahme der Meldung steht Ihnen auch die interne Meldestelle telefonisch zur Verfügung: 0271-231-2121.
Fragen können Sie gerne an die Mailadresse compliance@mariengesellschaft.de senden. Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Meldung

Hinweisgeberschutzgesetz
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Marien Gesellschaft / Konzern inkl. Verwaltung
Marien Kliniken / Krankenhaus
Marien Pflege / Altenheim
Marien Aktiv / Therapiezentrum & Reha
Marien Ambulant / Arztpraxis
Marien Hospiz
Marien Service
Klinikservice Siegerland
Keine genaue Angabe möglich

Bitte geben Sie Ihrer Meldung eine kurzen Beschreibung ein, die den Inhalt der Meldung knapp zusammenfasst

Bitte beschreiben Sie den Vorfall möglichst genau.



Mitarbeiter inkl. Bewerber & ehemalige Mitarbeiter
Externer Mitarbeiter z. B. Leiharbeiter
Mitarbeiter eines Lieferanten
Sonstiges

Ja
Nein

Sie haben die Möglichkeiten weitere Dateien anzufügen. Bitte achten Sie darauf, dass Dateien personenbezogene Daten enthalten und Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen könnten. Erlaubte Erweiterungen: bmp, jpeg, jpg, pdf, png, tiff.
Oder legen Sie Dateien hier ab

Nachfolgend bitten wir Sie, Ihre Kontaktdaten einzutragen. Für die weitere Bearbeitung ist es in der Regel sehr wichtig, dass wir Sie für die Klärung von Rückfragen unkompliziert und schnell erreichen können. Häufig können wichtige Informationen oder Details besser in einem vertraulichen Gespräch erörtert bzw. ergänzt werden.






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